Deutschland fordert internationalen Schutz für Dorn- und Heringshaie durch Washingtoner Artenschutzabkommen
01. Februar 2004
Bei dem Treffen der europäischen Regionalvertreter der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) in Brüssel Ende Januar stellte Deutschland offiziell seine Anträge zur Listung der beiden Haiarten auf Anhang II der Konvention vor. Damit werden die Tiere nicht direkt unter Schutz gestellt, aber der Handel mit Produkten überwacht und nur erlaubt, wenn Populationen nicht gefährdet werden.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu wirksamen internationalen Schutzmassnahmen für Haie und Rochen im Allgemeinen. Diese Haiarten sind durch ihre wirtschaftliche Nutzung gerade auch in Deutschland weltweit stark von der Fischerei betroffen und einige Bestände im Atlantik zusammengebrochen. Fast alle Dornhaie für den europäischen Markt werden vor der Ostküste der USA gefangen und nach Europa exportiert, die Küsten Europas sind schon längst leergefischt. Dieses wirtschaftliche Interesse an den vorgeschlagenen Haiarten macht die Anträge zu einem besonders heiklen Thema, da sich die internationale industrielle Fischerei in ihren Stammkompetenzen bedroht sieht und solche Anträge möglichst früh abblocken will, um eine Einflussnahme von Schutzkonventionen wie CITES möglichst zu unterbinden.
In der Vergangenheit bis heute gab es entweder keine oder nur halbherzige Bestandsbewirtschaftung von diesen Hai-Fischereien auf nachhaltiger Basis, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Mittlerweile ist klar, dass die Bestände zusammengebrochen und die beiden Arten die Kriterien für Schutzmaßnahmen nicht nur unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen erfüllen.
Haie, wie auch die mit ihnen verwandten Rochen, sind aufgrund ihrer Biologie und Ökologie für Überfischung besonders anfällig und benötigen dringend Bestandsbewirtschaftung (Management), um eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten. Beide Arten sind Paradebeispiele für eine "Boom and Bust" Fischerei, wo bei unregulierter Fischerei die Fangmengen in kurzer Zeit extrem ansteigen, um dann nach wenigen Jahren abrupt zusammenzubrechen; der Bestand ist kollabiert un benötigt Jahrzehnte der Schonung, um sich zu erholen.
Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass Deutschland diese mutigen Anträge einbringt und so seiner Verantwortung Rechnung trägt, gerade weil Deutschland einer der Hauptabnehmer für Fleisch dieser Arten ist. Dieses kommt meist unter anderen Produktnamen in die Theke, Dornhaie als "Schillerlocken" oder "Seeaal", Haisteaks stammen oft von Heringshaien. Auch sind beide Haie heimische Arten, die in Nord- und westlicher Ostsee vorkommen, wenn auch nur noch selten. Vielleicht sind diese faszinierenden und absolut harmlosen Tiere aber auch bald verschwunden, wenn nicht bald wirksame Schutzmaßnahmen etabliert werden.
Text © B. Frentzel–Beyme