EU will Betrug beim Fang von Tiefseehaien verhindern

Die EU will Betrug beim Fang von Tiefseehaien verhindern. Grundsätzlich dürfen die empfindlichen Bestände von Europas Fischern nicht gefangen werden. Doch manche umgehen das Verbot, indem sie die gefangene Art umdeklarieren, in einen Lusitanischen Schlingerhai. Dieser steht nicht auf der Verbotsliste. Deshalb dürfte die EU diese Art bald schützen. Die EU-Fischereiminister beauftragten bei ihrem Treffen am Donnerstag in Brüssel die EU-Kommission, die nötige wissenschaftliche Expertise einzuholen, um den Lusitanischen Schlingerhai hinzuzufügen.

Seitdem die Fänge aller anderen Tiefseehaie 2007 verboten wurden, brachten die Fischer im Süden Europas nach Angaben von EU-Diplomaten plötzlich verdächtig viele Lusitanische Schlingerhaie an Land. Es liege «sehr, sehr nah», dass hier getrickst werde, sagt die Biologin Heike Zidowitz von der Deutschen Elasmobranchier-Gesellschaft, die sich dem Schutz von Haien, Rochen und Knorpelfischen verschrieben hat. Mit bloßem Auge seien einige verwandte Tiefsee-Haiarten kaum zu unterscheiden, sagt sie.

Dabei entsprechen der Hai und seine Verwandten nicht dem gängigen Bild vom wendigen Räuber. Sie sind gedrungen, von brauner Farbe, eher langsam. In der Regel halten sie sich in Wassertiefen von 300 bis 600 Metern im Ostatlantik auf, manchmal tauchen die bis zu einem Meter langen Tiere bis auf 1400 Meter ab. Auch die Fortpflanzungsrate ist nicht sehr hoch. Alle zwei Jahre haben die Tiere Nachwuchs und auch dann nur ein einziges Exemplar.

Nach Angaben von Diplomaten liegt die Entscheidung über das Verbot nun in den Händen der Wissenschaftler: Wenn die beratenden Gremien der EU-Kommission den Lusitanischen Schlingerhai einmal als Tiefseehai definiert haben, dann darf er, wie alle anderen Tiefseehaie, nicht mehr gefangen werden. Die Entscheidung soll in den nächsten Monaten fallen.

Quelle: Greenpeace-Magazin